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Gabriele Merzdorf

Reiterweg 4

Immenzaun 1

38539 Müden / Ettenbüttel

 

Telefonnummer: 0177 2191473

Fax: 03222 4307206

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www.pferde-merzdorf.de

 

Steuernummer:19/241/05044 Finanzamt Gifhorn

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Gerichtsstand: Gifhorn

 

Die Internetseite wurde von Simone Wiese erstellt.

 

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Deckbestimmungen:

Allgemeines

Der Züchter, der eine Stute besamen lässt, erkennt folgende Bedingungen an: Für die Bedeckung seiner Stute ist eine Tupferprobe (möglichst in der Rosse entnommen) erforderlich. Davon ausgenommen sind Fohlenstuten mit normal verlaufender Geburt. Die Besamung erfolgt nur nach vorheriger tierärztlicher Follikelkontrolle und Abprobieren am Hengst. Es liegt im Ermessen des Hengsthalters, während des Verlaufs der Rosse tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen zu Lasten des Stutenbesitzers zu veranlassen.

Die Decksaison beginnt am 1. Januar und endet am 31. September.

Sollte ein Hengst im Verlauf der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, Tiefgefriersperma eingesetzt werden, oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Deckgeld ist vor der ersten Bedeckung zu entrichten.

Die Aushändigung des Deckscheines an den Züchter erfolgt nur nach Zahlung des Deckgeldes.

Außerdem gelten verbindlich die allgemeinen Bestimmungen des Vereins hannoverscher Privathengsthalter 

Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Hengsthalters.

Sonderkonditionen

Im Vorjahr güst gebliebene Stuten erhalten einen Deckgeldnachlass von 50 % auf die aktuelle Decktaxe des im Vorjahr benutzten Hengstes.

Bei Besamung mehrerer Stuten, Staatsprämienstuten, sowie sehr erfolgreichen Stuten im Sport und Stuten die im Springpferdeprogramm benannt sind  gewähren wir einen Nachlass von € 100.- auf das Deckgeld